Dezember-Hilfen für Gaskunden
Energieversorgungsunternehmen sind gegenüber ihren Kundinnen und Kunden verpflichtet, für Gas-Zahlungen im Dezember 2022 eine finanzielle Entschädigung zu leisten. Diese Entschädigung kann über zwei Wege erfolgen: Entweder durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an Kundinnen und Kunden.
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